Digitale Barrierefreiheit – gesetzliche Pflicht, strategische Chance und Teil moderner Markenführung.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz als Chance im Branding

30.6.2025

Digitale Barrierefreiheit wird ab 2025 verpflichtend – und entwickelt sich zugleich zu einem wirtschaftlich relevanten Faktor moderner Markenführung. Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich Marktvorteile, erweitern ihre Zielgruppen und übernehmen sichtbar gesellschaftliche Verantwortung.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet ab 2025 viele Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit. Doch auch jenseits rechtlicher Vorgaben wird sie zu einem wirtschaftlich und gesellschaftlich relevanten Aspekt der Markenstrategie.

Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für zahlreiche Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen in bestimmten Bereichen dazu verpflichtet, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen uneingeschränkt zugänglich sind. Die neue Regelung betrifft insbesondere Anbieter von E-Commerce-Plattformen, digitalen Kommunikationsdiensten und Selbstbedienungsterminals.

Doch die Bedeutung digitaler Barrierefreiheit reicht über das juristisch Notwendige hinaus. Sie gewinnt zunehmend an strategischer Relevanz – als wirtschaftlicher Erfolgsfaktor, als Qualitätsmerkmal im Design und als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung. In einer digital vernetzten Welt, in der Unternehmen über verschiedenste Touchpoints mit Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden und Partnern interagieren, wird Barrierefreiheit ein entscheidendes Kriterium zukunftsfähiger Markenführung.

Was digitale Barrierefreiheit bedeutet

Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – digitale Inhalte und Anwendungen selbstbestimmt nutzen können. Dabei geht es nicht nur um die Zugänglichkeit für Menschen mit dauerhaften Behinderungen, sondern ebenso um altersbedingte oder temporäre Einschränkungen sowie unterschiedliche Nutzungskontexte – etwa schwache Internetverbindungen, mobile Endgeräte oder eingeschränkte technische Ausstattung.

Damit eine Website oder ein digitales Produkt als barrierefrei gilt, müssen zahlreiche Kriterien erfüllt sein. Inhalte müssen verständlich strukturiert, gut lesbar und logisch aufgebaut sein. Navigationselemente und Formulare sollen intuitiv bedienbar und mit Tastatur oder Screenreader zugänglich sein. PDF-Dokumente müssen maschinenlesbar, korrekt getaggt und sinnvoll gegliedert sein. Auch visuelle Inhalte wie Bilder sollten durch Alternativtexte ergänzt werden. Videos benötigen Untertitel oder Audiodeskriptionen, um auch für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen nutzbar zu sein. Nicht zuletzt müssen Farben, Kontraste und Schriftgrößen so gestaltet sein, dass Informationen für alle Nutzergruppen gut erfassbar sind.

Grundlage für die barrierefreie Gestaltung digitaler Inhalte bilden internationale Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sowie nationale Regelwerke wie die BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und der PDF/UA-Standard für barrierefreie PDF-Dokumente.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Inhalte und Anwendungsbereiche

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt Deutschland die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act in nationales Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen bis spätestens 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten – sofern sie in bestimmten Anwendungsbereichen tätig sind. Dazu zählen:

  • E-Commerce-Angebote (z. B. Online-Shops)
  • Digitale Dienstleistungen wie Banking-Apps oder Buchungssysteme
  • Elektronische Kommunikationsdienste
  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Ticketautomaten, Check-in-Geräte)
  • Digitale Benutzeroberflächen auf Hardware (z. B. Zahlungsterminals)

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Dennoch sollten auch kleinere Anbieter die Entwicklung genau beobachten – sowohl mit Blick auf künftige Erweiterungen der Regulierung als auch auf ihre strategischen Chancen.

Ein wirtschaftlicher Faktor mit gesellschaftlicher Wirkung

Auch für Unternehmen, die aktuell nicht direkt vom Gesetz betroffen sind, kann digitale Barrierefreiheit ein wirtschaftlich sinnvoller Schritt sein. Sie ermöglicht den Zugang zu neuen Zielgruppen, verbessert die Nutzererfahrung für alle und zeigt, dass das Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung übernimmt.

Gerade im E-Commerce kann Barrierefreiheit die Conversion Rate erhöhen, da barrierearme Shopsysteme schneller verständlich und leichter bedienbar sind. In der Personalgewinnung kann eine barrierefreie Karriereseite Bewerbende ansprechen, die bei nicht barrierefreien Angeboten außen vor bleiben würden. Auch im Kundenservice, bei Self-Service-Portalen oder digitalen Verträgen profitieren Unternehmen von barrierearmen Interfaces – durch weniger Supportaufwand und eine höhere Kundenzufriedenheit.

Zudem ist Barrierefreiheit längst zu einem Imagefaktor geworden. Sie signalisiert Inklusion, Sorgfalt und Zukunftsorientierung – zentrale Werte moderner Markenführung. Unternehmen, die digitale Barrierefreiheit frühzeitig und strategisch integrieren, stärken ihre Position im Markt und setzen ein deutliches Zeichen in Richtung Nachhaltigkeit, ESG und Corporate Responsibility.

Barrierefreiheit als Teil von UX, UI und Branding

Digitale Barrierefreiheit steht in engem Zusammenhang mit User Experience (UX) und User Interface Design (UI). Eine barrierefreie Anwendung ist intuitiver zu bedienen, effizienter nutzbar und schließt niemanden aus – was der Gesamtqualität des digitalen Angebots zugutekommt. Auch für das Design bedeutet Barrierefreiheit kein Hindernis, sondern ein Gestaltungsprinzip: Klare Hierarchien, verständliche Interaktionen und visuelle Zugänglichkeit machen Interfaces nicht nur inklusiver, sondern auch attraktiver.

Darüber hinaus ist Barrierefreiheit ein Baustein des Branding. Sie prägt den Eindruck, den eine Marke hinterlässt, über alle digitalen Touchpoints hinweg – ob auf der Website, im Bewerbungsprozess, bei Kundenportalen oder in der Unternehmenskommunikation. Marken, die hier bewusst gestalten, senden ein starkes Signal: Wir denken alle mit.

Wie geht man vor? Strukturierter Einstieg durch Analyse und Priorisierung

Der Einstieg in die Umsetzung beginnt idealerweise mit einer Bestandsaufnahme. Unternehmen sollten prüfen, welche digitalen Kanäle im Einsatz sind, welche Zielgruppen sie adressieren und wo es potenzielle Hürden gibt. Technische Audits in Verbindung mit UX-Analysen helfen dabei, die Qualität bestehender Websites, Anwendungen oder Dokumente zu bewerten. Daraus lassen sich konkrete Maßnahmen ableiten – priorisiert nach Aufwand, Relevanz und Nutzen.

Praxisnaher Start: UX-Check zur digitalen Barrierefreiheit

Unsere Agentur unterstützt Unternehmen bei der strukturierten Auseinandersetzung mit digitaler Barrierefreiheit – fachlich fundiert, praxisnah und mit einem klaren Blick für Design, Technik und Markenwirkung.

Im Rahmen eines kompakten UX-Check-ups analysieren wir Ihre zentralen digitalen Touchpoints hinsichtlich Barrierefreiheit und Nutzerführung. Wir prüfen die Zugänglichkeit Ihrer Website, Ihrer Formulare oder PDF-Dokumente und geben eine fundierte Einschätzung, wo Handlungsbedarf besteht – und wo bereits gut gearbeitet wurde. Auf Wunsch begleiten wir im Anschluss auch die Umsetzung – strategisch, konzeptionell und gestalterisch.

Digitale Barrierefreiheit ist mehr als eine regulatorische Maßnahme. Sie ist ein wirtschaftlicher Faktor, ein Element digitaler Exzellenz und ein sichtbarer Ausdruck von Haltung. Wer frühzeitig handelt, stärkt die eigene Position – technisch, markenstrategisch und gesellschaftlich.

Bei sämtlichen allgemeinen Themen und Anfragen wenden Sie sich gerne an Christian Malling.

Sprechen Sie uns unverbindlich an für eine fundierte Erstanalyse Ihrer digitalen Barrierefreiheit – praxisnah, strategisch und markengerecht.

Christian Malling
Senior Projektmanager