Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland dazu, ab Juni 2025 bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Grundlage ist der EU Accessibility Act, der die digitale Teilhabe für alle Menschen sicherstellen soll – auch für Menschen mit Behinderungen. Für Unternehmen bedeutet das: Websites, mobile Anwendungen, Terminals, E-Commerce-Angebote und digitale Benutzeroberflächen müssen künftig klaren technischen Anforderungen entsprechen.

Als Agentur beraten wir Sie umfassend zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Unsere Leistungen reichen von einem ersten Check Up zu einer konformen Gestaltung über Tests mit assistiven Technologien bis hin zur strategischen Integration barrierefreier Lösungen in Ihre Markenkommunikation. Wir sehen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz als keinen bürokratischen Aufwand an, sondern als eine Chance für Ihre Marke: Wer jetzt barrierefrei denkt, stärkt nicht nur seine Marke sondern verbessert auch das Nutzererlebnis und erschließt neue Zielgruppen was schlussendlich zum Erfolg Ihres Unternehmens beiträgt.

Synonyme

BFSG, Gesetz zur Barrierefreiheit, Barrierefreiheitsgesetz, EU Accessibility Act Deutschland, Barrierefreiheits-Richtlinie, Gesetz digitale Barrierefreiheit, Accessibility-Gesetz, gesetzliche Accessibility, barrierefreie Gesetzgebung, barrierefreies Recht